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   BFH, 18.04.1962 - V 46/61   

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BFH, 18.04.1962 - V 46/61 (https://dejure.org/1962,10604)
BFH, Entscheidung vom 18.04.1962 - V 46/61 (https://dejure.org/1962,10604)
BFH, Entscheidung vom 18. April 1962 - V 46/61 (https://dejure.org/1962,10604)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 31.07.1969 - V 94/65

    Übernahme von Schulden - Pensionsverpflichtungen - Geschäftsveräußerungen im

    Mit der Frage, ob eine Schuldübernahme eine sonstige Leistung im Sinne des § 1 Nr. 1 UStG 1951 darstellt, hat sich der Senat bereits in den Urteilen V 246/59 S vom 18. April 1962 (a. a. O.) und V 46/61 vom 18. April 1962 (StRK, Umsatzsteuergesetz, § 1 Nr. 1, Rechtsspruch 231) befaßt.

    So lagen die Verhältnisse in den Fällen der Urteile des BFH V 246/59 S und V 46/61 (a. a. O.), in denen anläßlich des Eintritts neuer Arbeitskräfte gleichzeitig Renten- bzw. Pensionsverpflichtungen übernommen wurden.

  • BFH, 22.04.1976 - V R 54/71

    Bei der Verschmelzung zweier Genossenschaften nach §§ 93a ff. GenG findet ein

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 18. April 1962 V 246/59 S, BFHE 75, 67, BStBl III 1962, 292, V 46/61, StRK, Umsatzsteuergesetz, § 1 Nr. 1, Rechtsspruch 231, und vom 31. Juli 1969 V R 12/67, auszugsweise wiedergegeben in Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, Bd. 25, 1975, Heft 2) sei eine Schuldübernahme, sollte eine solche überhaupt vorliegen, lediglich dann als sonstige Leistung im Sinne des § 1 Nr. 1 UStG 1951 anzuerkennen, wenn es sich um eine Leistung im wirtschaftlichen Sinne handele.

    b) Das auf die BFH-Urteile V 246/59 S, V 46/61 und V R 12/67 gestützte Vorbringen der Klägerin, eine sonstige Leistung im Sinne des § 1 Nr. 1 UStG 1951 liege nur vor, wenn es sich um eine über die reine Entgeltsentrichtung hinausgehende Leistung im wirtschaftlichen Sinne handele, ist zwar richtig.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2007 - L 6 V 1294/07

    Kriegsopferversorgung - Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder

    Danach war G. R. im Ermittlungsverfahren der Zentralstelle im Lande N.-W. für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft D. (45 Js 46/61) im März und Mai 1964 vernommen und beschuldigt worden; das Verfahren wurde mit Verfügung vom 8. April 1974 eingestellt.
  • BFH, 31.07.1969 - V R 149/66

    Übernahme von Schulden - Übertragung eines Versicherungsbestandes - Gesamtheit -

    Mit der Frage, ob eine Schuldübernahme eine sonstige Leistung im Sinne des § 1 Nr. 1 UStG 1951 darstellt, hat sich der Senat bereits in den Urteilen V 246/59 S vom 18. April 1962 (BFH 75, 67, BStBl III 1962, 292) und V 46/61 vom 18. April 1962 (StRK, Umsatzsteuergesetz, § 1 Nr. 1, Rechtsspruch 231) befaßt.
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